Unser Logo

Das Logo des europäischen Kulturfernwanderwegs gibt es in verschiedenen Ausführungen.

Der europäische Verein „Sur les pas des Huguenots et des Vaudois“ besitzt  eine eigene Wort- und Bildmarke, ein Erscheinungsbild für den Auftritt in der Öffentlichkeit.

Dieses für alle nationalen Partner in den beteiligten Ländern geltende dreisprachige Design ist national und international geschützt. Es beinhaltet:

  • das Emblem der Kooperation „Auf den Spuren der Hugenotten und Waldenser“,
  • die Vorlage für die Kennzeichnung von Partnereinrichtungen entlang des Weges,
  • die Vorlagen für die Wegbeschilderung sowie
  • für die Wegmarkierung.

Außerdem sind die Grundzüge der Gestaltung weiterer Informationsmedien (Broschüren, Faltblätter etc.) vorgegeben.

Die in den einzelnen Ausformungen des Projektemblems immer wieder verwendeten Einzelelemente sind wie folgt zu interpretieren:

Die Scheibe:

Erinnerung an das „méreau“, ein in Münzform geprägtes Erkennungszeichen der Hugenotten zur Teilnahme an ihren geheimen Gottesdiensten.

Der Blauton:

Dieser Blauton ist dem in der Dauphiné typischen „chairette-bleu“, dem lavendelähnlichen Blau der Karren, Türen und Fensterläden verwandt.

Die Figur in der Scheibe:

Diese Figur eines Mannes mit Stock, wehendem Mantel und breitkrempigem Hut ist der historischen Zeichnung auf einer Ofenkachel entnommen und symbolisiert den Wanderer auf dem Weg.

Die grüne Linie:

Sie symbolisiert die Länge des Kulturfernwanderwegs durch die verschiedenen Landschaften Europas.

Markenzeichenrechte:

Das Emblem ist gleichzeitig ein Markenzeichen und beim Europäischen Patentamt in Paris eingetragen. Die französische Partnerstiftung hat die Nutzungsrechte an die vertraglich eingebundenen Partner in Europa weitergegeben, hierüber liegen schriftliche Übergabeverträge vor. Diese Vereinbarungen enthalten folgende Nutzungsbestimmungen:

  • Das dreisprachige Zeichen darf nur von den eigentlichen Partnern, in Deutschland also dem Hugenotten- und Waldenserpfad e.V. „offensiv“, d.h. als Kopfzeichen oder großformatig genutzt werden.
  • Die Verwendung des Markenzeichens (Emblem und Schriftzug) ist für Mitglieder des Vereins unter Maßgabe der Qualitätscharta gestattet. Sie dürfen das Zeichen untergeordnet und kleinformatig, als Zeichen ihrer Zugehörigkeit nutzen, z.B. als Zeichen auf der Unterseite eines Plakats oder eines Briefbogens.
  • Fördermitglieder dürfen das Markenzeichen des Vereins nur mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes und nur gegen Beitrag bzw. Spende verwenden.